Wie tief muss die Angst bei den Altparteien vor der AfD sein. Seit über 70 Jahren entschieden die Lebensjahre darüber, wer als Alterspräsident die erste Sitzung eines neuen Bundestages leitet.
Nun will die große Koalition aus CDU/CSU und SPD die Geschäftsordnung rechtzeitig vor der Wahl ändern. Künftig soll der Alterspräsident nicht mehr nach Lebensalter, sondern nach Dienstjahren bestimmt werden.Damit würde nicht Wilhelm von Gottberg (AfD) nächster Alterspräsident werden, sondern Wolfgang Schäuble (CDU) als dienstältester Parlamentarier. Es handelt sich also um eine
„Lex AfD“.
Vergleichbares gab es schon einmal im Jahre 1933. Geschichte wiederholt sich:
Auszug aus Wikipedia:
„Das Amt des Alterspräsidenten fiel während der Zeit des Nationalsozialismus fort. Zu Beginn der konstituierenden Sitzung des 8. Reichstages am 21. März 1933 gab der Präsident des vorherigen Reichstages Hermann Göring (NSDAP) bekannt, dass § 13 der Geschäftsordnung des Reichstages, der das Amt des Alterspräsidenten regelte, „außer Kraft gesetzt“ sei und der Reichstag daher entsprechend Artikel 27 der Reichsverfassung vom geschäftsführenden Präsidenten – also Göring selbst – eröffnet werde.“
Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Dr. Alexander Gauland kritisiert die Entscheidung der Koalition:
„Was müssen die Altparteien für eine Angst vor der AfD haben, wenn die jetzt schon zu solchen Tricksereien greifen wollen, nur um zu verhindern, dass wir den Alterspräsidenten im nächsten Deutschen Bundestag stellen könnten“.(Quelle: ZEIT ONLINE vom 28. März 2017)