PRESSEMITTEILUNG
27. September 2020

Am Freitag den 25. September 2020 wurde beim Augsburger AfD-Kreisvorsitzenden Steffen Müller eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Grund für diese Aktion war ein Facebook-Post und die daraus resultierte Anzeige der Augsburger Stadträtin McQueen. Der AfD Landesvorstand und der Bezirksvorstand Schwaben verurteilen dieses Vorgehen der Justiz, denn Steffen Müller hatte sich zuvor zu dem Posting bekannt. Zu diesem Zeitpunkt war damit mehr als zweifelhaft, ob noch eine rechtsstaatliche Begründetheit überhaupt vorliegen kann und eine Hausdurchsuchung zum Zweck der Beweissicherung oder wegen Verdunkelungsgefahr anzuordnen war.

Der AfD Landesvorstand und der Bezirksvorstand Schwaben stellen dazu Folgendes fest:
Wir unterstreichen, dass die AfD auf dem Boden des Grundgesetzes steht und jegliche Form von Extremismus verurteilt. Zu laufenden Ermittlungsverfahren äußert man sich in der Regel nicht.
Wir sind in diesem Fall der Ansicht, dass die Durchsuchungsanordnung nach Abwägung des vorliegenden Sachverhalts und nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch einen Augsburger Amtsrichter keinesfalls hätte ausgestellt werden dürfen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht mit gutem Grund hohe Hürden bei der Abwägung von Schmähkritik, und der damit verbundenen Diffamierung einer Person, zum Schutz der Meinungsäußerung gestellt.

Wir betonen, dass bei der Aktion der Augsburger Behörden somit das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt und mit Füßen getreten wurde.

An dieser Stelle wollen wir nicht unerwähnt lassen, dass sich die Justiz durchaus milde und nachsichtig zeigen kann, wenn es um Angriffe auf AfD-Infostände, Sachbeschädigungen gegen Fahrzeuge von Mandatsträgern oder Gaststätten geht. Hier werden sogar für überführte Täter oftmals nur „erzieherische Maßnahmen“ verhängt oder Ermittlungen werden gänzlich eingestellt.

Als Rechtsstaatpartei wollen wir auch weiterhin das Vertrauen in den Rechtsstaat bekunden. Daher fordern wir die rasche Aufklärung dieses Vorfalls.

Wir hoffen, die Justiz und die exekutierenden Behörden werden in Zukunft mit ihrem Handeln jeglichen Verdacht schon im Ansatz ausräumen, die Handlungen gegen die AfD und ihre Mandatsträger, Mitglieder, sowie Sympathisanten, wären darauf ausgerichtet, eine Oppositionspartei systematisch zu diffamieren und ihr aktives Personal einzuschüchtern. Solche Aktivitäten wären nicht nur rechtswidrig und würden das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig zerstören, sie wären zutiefst unmoralisch und gegen den freien Bürger gerichtet.