Bayerischer Landesvorsitzender Bystron sieht einstweilige Anordnung als „Ohrfeige“ für SPD-Oberbürgermeister Starke und kündigt weitere rechtliche Schritte an

MÜNCHEN. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat der Stadt Bamberg untersagt weiter zu behaupten, dass die AfD zu „kriminellen Methoden“ aufgerufen hätte.  Einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde stattgegeben, teilte der bayerische Landesvorsitzende Petr Bystron mit und meinte: „Das ist eine Ohrfeige für SPD-Oberbürgermeister Andreas Starke und ein schöner Erfolg für die AfD.“ Nach der Entscheidung im Eilverfahren werde seine Partei nun fristgemäß Klage im Hauptsacheverfahren einreichen.

Die Stadt Bamberg hatte in einer auf ihrer Internet- beziehungsweise Facebookseite veröffentlichten Pressemitteilung der AfD unterstellt, dass sie zu kriminellen Handlungen aufgefordert hätte. In der Mitteilung wurde OB Starke mit der Bemerkung zitiert, die AfD habe im Internet mit Blick auf Erzbischof Schick „sogar zu kriminellen Handlungen“ aufgerufen. Diese Behauptung ist nach Feststellung des Verwaltungsgerichts unwahr. Die AfD hätte sich im Internet lediglich kritisch mit einer Äußerung des Erzbischofs auseinandergesetzt, dabei aber keineswegs zu kriminellen Handlungen ermuntert.

Zuvor hatte die Stadt Bamberg nicht auf eine anwaltliche Abmahnung reagiert, die Falschbehauptung zu löschen. Daher folgte der Eilantrag und das Verwaltungsgericht hat die Behauptung des OB als unwahr und rechtswidrig eingestuft und deshalb deren Verbreitung verboten. Dabei hat das Gericht betont, dass die Stadt mit ihrer Pressemitteilung auch das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot für öffentliche Verwaltungen missachtet habe, erläuterte Bystron und fügte hinzu: „Gerade von einer staatlichen Institution ist das Verbreiten von Lügen nicht hinzunehmen.“

Nach seiner Überzeugung habe „der Oberbürgermeister mit SPD-Parteibuch offenkundig seine Stadtverwaltung aus parteipolitischen Motiven für einen rechtswidrigen Angriff auf die AfD instrumentalisiert“. Als „absolut unanständig“ bezeichnete Bystron in der städtischen Mitteilung zudem eine verklausuliert formulierte weitere Behauptung, wonach die AfD angeblich sogar Morddrohungen ausgesprochen hätte.

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Aktenzeichen Verwaltungsgericht Bayreuth:  Az: B 5 E 16.832

Pressemitteilung Anwaltskanzlei unter: www.hoecker.eu/news/verwaltungsgericht-bayreuth-verbietet-der-stadt-bamberg-die-falschbehauptung-die-afd-habe-zu-kriminellen-handlungen-aufgerufen

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Petr Bystron / AfD-Landesvorsitzender

Alternative für Deutschland

Landesverband Bayern